Die einzelnen Zaunbohlen gleiten in die Nuten der Pfosten und liegen dicht aufeinander. Die Pfosten selbst werden fest verankert, etwa mit einer passenden Pfostenbefestigung. Aufbau, Umbau und Erweiterung gehen dadurch schnell.
Zwei Pfosten mit seitlichen Nuten werden im passenden Abstand im Boden verankert. Dann steckst du die Bohlen einzeln von oben ein, bis das Zaunfeld die gewünschte Höhe hat. Die Bohlen halten durch ihr Eigengewicht und die Führung in den Nuten.
| Material | Farben und Optik | Pflege |
|---|---|---|
| WPC | Anthrazit, Grau, Beige, Ahorn, Teak oder Red Cedar, mono- oder co-extrudiert | kein Holzschutz nötig, gelegentlich mit Wasser reinigen |
| Kunststoff (PVC) | Uni-Farben oder Holzoptik wie Eiche oder Walnuss | kein Anstrich nötig, abwaschbar |
| Nadelholz (Kiefer, Lärche) | echte Maserung, naturbelassen oder kesseldruckimprägniert und lasiert | nicht pflegefrei, regelmäßig lasieren oder ölen |
Bohlen ohne Schrauben: Nur die Pfosten müssen fest stehen, die Bohlen steckst du einfach ein.
Höhe anpassbar: Mit weniger Bohlen entstehen niedrigere Abschnitte, etwa im Vorgarten.
Einzeln austauschbar: Eine beschädigte Bohle wechselst du, ohne das Feld abzubauen.
Erweiterbar: Weitere Felder lassen sich später ergänzen.
Tipp: Ein blickdichter Sichtschutzzaun bietet dem Wind viel Fläche. In freien, windigen Lagen solltest du die Pfosten deshalb einbetonieren statt nur einzuschlagen.
Die erlaubte Zaunhöhe regelt in Österreich die Bauordnung deines Bundeslandes, ergänzt durch die Ortsüblichkeit. Gibt es keine feststellbare ortsübliche Vorschrift, gelten meist 1,20 m als Maßstab.
| Bundesland | Bewilligungsfrei bis etwa | Hinweis |
|---|---|---|
| Wien | 2,5 m | keine Bewilligung |
| Kärnten | 1,5 m | inklusive Sockel höchstens 2 m |
| Salzburg | 1,5 m | höher nur, wenn der Nachbar nicht wesentlich beeinträchtigt wird |
Ein Steckzaun mit 1,80 m liegt damit in einigen Bundesländern über der freien Höhe. Steht der Zaun genau auf der Grundgrenze, stimme ihn vorher mit deinem Nachbarn ab.
Wichtig: Ob dein Zaun bewilligungspflichtig, anzeigepflichtig oder frei ist, regelt die Bauordnung deines Bundeslandes. Kläre das vorab mit deiner Gemeinde oder Baubehörde.