Baden-Württemberg (§ 50 LBO und Anhang)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 40 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.
Bayern (Art. 57 BayBO)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Berlin (§ 61 BauOBIn)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit Brutto-Grundfläche bis zu 10 m².
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Brandenburg (§ 61 BgbBO)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Bremen (§ 61 BremLBO)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m².
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Hamburg (§ 60 HBauO und Anlage 2)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Hessen (§ 55 HBO und Anlage 2)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne den Zweck zum Verkauf oder einer Ausstellung.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Mecklenburg-Vorpommern (§ 61 LBauO M-V)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Niedersachsen (§ 60 NBauO und Anhang)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude und Vorbauten mit bis zu 40 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude und Vorbauten mit bis zu 20 m³ Brutto-Rauminhalt.
Nordrhein-Westfalen (§ 62 BauO NRW)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Bauen nur erlaubt für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.
Rheinland-Pfalz (§ 62 LBauO Rheinland-Pfalz)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 50 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 10 m³ Brutto-Rauminhalt.
Saarland (§ 61 LBO Saarland)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Sachsen (§ 61 SächsBO)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Sachsen-Anhalt (§ 60 BauO LSA)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.
Schleswig-Holstein (§ 63 LBO Schleswig-Holstein)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt.
Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 10 m³ Brutto-Rauminhalt.
Thüringen (§ 60 ThürBO)
Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.
Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.