Braucht man eine Baugenehmigung fürs Gartenhaus?


 

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"Auf meinem Grundstück kann ich machen, was ich will!" – so denken viele, doch leider ist das nach deutschem Baurecht nicht ganz so einfach. Wer sein Grundstück bebauen will, braucht hierfür in der Regel eine Baugenehmigung von der zuständigen Bauaufsichtsbehörde. Dies gilt auch für die meisten An- und Nebenbauten. Für einige Gebäude gibt es jedoch die Möglichkeit des “verfahrensfreien Bauens” – ganz unkompliziert ohne Baugenehmigung. Hier erfährst du mehr. 

Auf Nutzung, Standort und Größe kommt es an

Das Bauen ohne Baugenehmigung ist unter Einhaltung bestimmter Voraussetzungen unter anderem für Garten-, Geräte- und Gewächshäuser möglich. Zu beachten ist hierbei die Art der geplanten Nutzung, der Standort sowie die Größe des An- oder Nebenbaus.

Die Richtlinien für verfahrensfreie Nebenanlagen variieren von Bundesland zu Bundesland. Welche für dich und dein Grundstück gelten, kannst du der Landesbauordnung des jeweiligen Bundeslandes entnehmen.

Nutzung

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Das erste Entscheidungskriterium stellt die Art der geplanten Nutzung dar. Um das Gartenhaus ohne Baugenehmigung errichten zu können, darf es nicht ‘bewohnbar’ und nicht für den festen Aufenthalt von Personen geeignet sein. Genehmigungsfrei sind in der Regel alle An- und Nebenbauten ohne Toilette (mit und ohne Anschluss an das örtliche Abwassersystem), ohne Strom und ohne Feuerstelle oder Heizung.

Standort

Bei der Entscheidung für einen Standort müssen gleich mehrere Faktoren berücksichtigt werden.

Erstens: der Bebauungsplan. Dieser gibt vor, wo auf dem Grundstück ein An- und Nebenbau errichtet werden darf. Manchmal sind diese Pläne online einsehbar. Falls nicht, hilft dir das Bauordnungsamt deiner Gemeinde weiter.

Zweitens: Sondervorschriften. Viele Gemeinden haben zusätzliche Vorschriften, etwa, falls für ein Grundstück kein Bebauungsplan gilt oder wenn ein Baugebiet ein einheitliches Gemeindebild vermitteln soll. Möglicherweise muss sich dein neues Gartenhaus in das “optische Bild der näheren Umgebung einfügen”.

Drittens: Natur- & Denkmalschutz. Prüfe, ob dein Bauvorhaben gegen Natur- oder Denkmalschutzauflagen verstoßen würde.

Und zu guter Letzt: Wenn dein Gartenhaus nicht in einem geschlossenen Baugebiet innerhalb einer Ortschaft errichtet werden soll, sondern im sogenannten “Außenbereich” steht, musst du mit strengeren Vorschriften rechnen. In vielen Bundesländern ist dort eine Baugenehmigung erforderlich.

Abriss und Neubau

Wo bereits ein An- oder Nebenbau stand, kann ich doch bestimmt problemlos einen neuen hinstellen? Falsch gedacht. Gerade bei alten An- oder Nebenbauten kann sich der Bebauungsplan für das Grundstück längst geändert haben und der alte Bau wird lediglich bis zu seinem Abriss von der Behörde geduldet. Dies solltest du vor einem Neubau in jedem Fall überprüfen. Ebenso, wenn sich die Art der Nutzung oder die Größe ändert.

Grenzbebauung

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Solange die Wand deines Gartenhauses entlang der Grenze zum Nachbarn eine Länge von weniger als 9 Metern hat und die Gesamthöhe unter 3 Metern liegt, darfst du das Gartenhaus im Regelfall auch direkt an der Grenze zum Nachbargrundstück aufstellen. Es wäre allerdings ratsam, deinen Nachbarn über dein Vorhaben zu informieren und sein Einverständnis einzuholen, um späteren Streitigkeiten vorzubeugen.

Wenn dein Gartenhaus als Aufenthaltsraum dienen soll und du es beheizen möchtest, ist ein Abstand von mindestens 3 Metern zum Nachbargrundstück unabhängig von der Größe Pflicht.

Sonderfall: Kleingartenverein

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Für Gartenhäuschen in einer Kleingartenkolonie gelten die Richtlinien des Kleingartenvereins. Sprich dein Bauvorhaben deshalb frühzeitig mit der Leitung des Kleingartenvereins ab. Bis zu einer Grundfläche von 24 m² einschließlich überdachtem Freisitz ist das Gartenhaus nach dem Bundeskleingartengesetz generell baugenehmigungsfrei. Als Freisitz gilt z. B. eine überdachte Terrasse. Das bedeutet, dass bei einem Gartenhaus mit Terrasse die Fläche der Terrasse in die Berechnung der Grundfläche einzubeziehen ist.

Grösse

Abhängig vom Bundesland wird die zulässige Größe des Gartenhauses nach der Grundfläche (m²) oder dem Volumen (m³) berechnet.

Zu beachten sind die unterschiedlichen Regelungen für Grundstücke, die in einem geschlossenen Baugebiet oder im Außenbereich in der Umgebung der Städte liegen.

PHOTOVOLTAIK-ANLAGEN AUF AN- UND NEBENBAUTEN

Da auch die Höhe des Gebäudes entscheidend ist, sollte beim Aufsetzen einer Photovoltaik-Anlage unbedingt berücksichtigt werden, dass hierdurch die zulässige Höhe des An- und Nebenbaus für ein verfahrensfreies Bauvorhaben überschritten werden kann.

Wie groß darf ich ohne Baugenehmigung bauen?

Baden-Württemberg (§ 50 LBO und Anhang)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 40 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen bis 20 m³ Brutto-Rauminhalt.

Bayern (Art. 57 BayBO)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Berlin (§ 61 BauOBIn)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit Brutto-Grundfläche bis zu 10 m².

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Brandenburg (§ 61 BgbBO)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Bremen (§ 61 BremLBO)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit einer Brutto-Grundfläche bis zu 10 m².

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Hamburg (§ 60 HBauO und Anlage 2)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude ohne Aufenthaltsräume mit bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Hessen (§ 55 HBO und Anlage 2)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt ohne den Zweck zum Verkauf oder einer Ausstellung.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Mecklenburg-Vorpommern (§ 61 LBauO M-V)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Niedersachsen (§ 60 NBauO und Anhang)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude und Vorbauten mit bis zu 40 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude und Vorbauten mit bis zu 20 m³ Brutto-Rauminhalt.

Nordrhein-Westfalen (§ 62 BauO NRW)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 75 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Bauen nur erlaubt für land- und forstwirtschaftliche Zwecke.

Rheinland-Pfalz (§ 62 LBauO Rheinland-Pfalz)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 50 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 10 m³ Brutto-Rauminhalt.

Saarland (§ 61 LBO Saarland)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Sachsen (§ 61 SächsBO)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Sachsen-Anhalt (§ 60 BauO LSA)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

Schleswig-Holstein (§ 63 LBO Schleswig-Holstein)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 30 m³ Brutto-Rauminhalt.

Außenbereich: Verfahrensfreies Bauen für Gebäude mit bis zu 10 m³ Brutto-Rauminhalt.

Thüringen (§ 60 ThürBO)

Bebauter Ortsteil: Verfahrensfreies Bauen für eingeschossige Gebäude mit bis zu 10 m² Brutto-Grundfläche.

Außenbereich: Bauen nur mit Baugenehmigung erlaubt.

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Solltest du eine Baugenehmigung brauchen, musst du dich noch informieren, ob in deinem Bundesland nur Personen mit einer offiziellen Bauvorlageberechtigung Bauanträge als Entwurfsverfasser unterschreiben dürfen. Häufig musst du einen Inhaber einer ‘kleinen Bauvorlageberechtigung’ bei einem Bauantrag für dein Gartenhaus hinzuziehen. Die richtigen Anlaufstellen sind Bautechniker, Bauingenieure, Architekten und Innenarchitekten. In den meisten westdeutschen Bundesländern haben auch Handwerksmeister des Baugewerbes die kleine Bauvorlageberechtigung, in den ostdeutschen Bundesländern jedoch selten.

Vom eigenmächtigen Aufstellen eines Garten-, Geräte- und Gewächshauses raten wir dir ab, weil es dich im Schadensfall teuer zu stehen kommen kann. In jedem Fall empfehlen wir, dass du dich vor Anschaffung des Gartenhauses über die Regelungen in deinem Bundesland und in deiner Gemeinde informierst.
Dieser Artikel erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und begründet keine Rechtsansprüche. Bei Unklarheiten oder Zweifeln bezüglich der Genehmigungspflicht wende dich vor Beginn deines Bauvorhabens bitte an das zuständige Bauamt.